Zur Optimierung der Zollabfertigung hat die Weltzollorganisation Rahmenrichtlinien verfasst, deren Einhaltung den entsprechend zertifizierten Unternehmen einen privilegierten Status als sogenannter Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorized Economic Operator, AEO) verschafft. Die AEO-Zertifizierung erlaubt es diesen Unternehmen, ihre Sendungen besonders zügig durch Sicherheitsprüfungen und Zoll zu schleusen und somit ihre Kunden schnell und kosteneffektiv zu bedienen.
Sehen Sie sich das AEO-Zertifikat (DE AEOF 116229) als PDF hier an.